Herzgruppen und Fitnessstudios – eine Chance?

Kooperation statt Konkurrenz

Ein Zukunftsmodell für die kardiologische Prävention und Rehabilitation in Deutschland

Die zentrale These:
Herzgruppen und Fitnessstudios sollten nicht um dieselben Teilnehmer konkurrieren, sondern unterschiedliche Aufgaben innerhalb einer gemeinsamen Bewegungskette übernehmen. Herzgruppen bieten insbesondere Gemeinschaft, krankheitsspezifische Erfahrung, Fitness und einen geschützten Rahmen. Fitnessstudios können zusätzliche Möglichkeiten für Krafttraining, flexible Trainingszeiten und eine langfristige Bewegungsroutine schaffen.

Eine solche Kooperation könnte dazu beitragen, dass Herzpatientinnen und Herzpatienten nach der Rehabilitation dauerhaft körperlich aktiv bleiben. Voraussetzung sind klare Qualitätsstandards, eine medizinisch angemessene Risikoeinschätzung und eine faire Aufgabenverteilung.


1. Zwei Angebote mit unterschiedlichen Stärken

Herzsport: neue Trainingszeiten ab dem 15. August - TV Hude von 1895 e.V.

Herzgruppen: Sicherheit, Gesundheitsbildung und Gemeinschaft

  • Bewegung unter Berücksichtigung kardiovaskulärer Erkrankungen
  • Soziale Einbindung und gegenseitige Motivation
  • Förderung von Selbstvertrauen und Eigenverantwortung
  • Austausch über den Umgang mit der Erkrankung – Gesundheitskompetenz
  • Möglichkeit ärztlicher Betreuung und Notfallvorsorge

Fitnessstudios: Individualisierung und Trainingsvielfalt

  • Gerätegestütztes Kraft- und Bewegungstraining
  • Flexible Trainingszeiten und zusätzliche Trainingsmöglichkeiten
  • Individuell dosierbare Ausdauerbelastung
  • Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Gleichgewicht und Alltagsfunktion
  • Kontinuierliches Training über Jahre hinweg

Die Angebote sind somit nicht gleichartig.

Ein Fitnessstudio ist nicht automatisch für die Betreuung von Herzpatienten qualifiziert, und eine Herzgruppe kann nicht ohne Weiteres alle Trainingsmöglichkeiten eines Fitnessstudios ersetzen.
Gravierender Nachteil und Änderungsgebot: In der Regel sind im Fitness-Studio keine ausgebildeten Übungsleiter „Herzsport“ tätig.

Das Ziel sollte daher eine funktionale Ergänzung statt einer institutionellen Konkurrenz sein.

2. Das Kooperationsmodell: eine gemeinsame Versorgungskette

Ein zukunftsfähiges Modell könnte drei aufeinander abgestimmte Angebote verbinden. Dabei bleiben die Einrichtungen rechtlich und organisatorisch eigenständig.

1. Kardiologische Rehabilitation
Diagnostik, Risikoeinschätzung, Belastungserprobung und medizinischer Trainingsplan
Überleitung und individuelle Empfehlung

2. Herzgruppe
Übungsleiter „Herzsport“: Krankheitsspezifisches Training, Gemeinschaft, Bewegungssicherheit und Gesundheitsbildung
Ergänzende Trainingsoption nach Eignungsprüfung (Ärztliche Belastungsuntersuchung; Muster 56)

3. Kooperierendes Fitnessstudio als Nachfolgegruppe
Zusätzliches Kraft- und Ausdauertraining, individuelle Trainingspläne und langfristige Bewegungsroutine
Rückkopplung an die Herzgruppe und bei Bedarf an die behandelnde Praxis
Veränderungen der Belastbarkeit, neue Symptome und Unterstützungsbedarf werden nach einem vereinbarten Verfahren weitergegeben.

Die Herzgruppe sollte dabei nicht nur eine Durchgangsstation sein. Für manche Patienten bleibt sie langfristig das passende Bewegungsangebot. Andere können zusätzlich im Fitnessstudio trainieren oder später überwiegend dort aktiv sein (etwa als (Nachfolgegruppe).

Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) beschreibt aber nur Herzgruppen als Teil der ambulanten Rehabilitation mit Bewegung, Gesundheitsbildung und psychosozialen Elementen.

3. Welche Aufgaben übernehmen diese Partner?

PartnerHauptaufgaben in der Kooperation
Kardiologische PraxisMedizinische Beurteilung, Trainingsfreigabe bei Bedarf, Klärung von Belastungsgrenzen und Rückmeldung bei klinischen Veränderungen
Herzgruppe bzw. VereinGruppentraining, soziale Unterstützung, krankheitsspezifische Erfahrung und Vermittlung von Gesundheitskompetenz
FitnessstudioQualifiziert (?) angeleitetes Zusatztraining, Geräteunterweisung, Trainingsdokumentation und regelmäßige Überprüfung der Belastbarkeit im Rahmen der eigenen Kompetenz
Krankenkasse bzw. RehabilitationsträgerKlärung der Leistungsansprüche, Finanzierungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Unterstützung eines Modellprojekts
Landesverband bzw. FachorganisationQualitätskriterien, Fortbildung, Beratung und gegebenenfalls Unterstützung bei der Entwicklung regionaler Kooperationen

Wichtig ist eine klare Abgrenzung:
Fitnesstrainer sind keine Übungsleiter und übernehmen keine ärztliche Diagnostik oder Therapieentscheidung. Bei neuen Beschwerden, auffälliger Belastungsintoleranz oder Unsicherheit über die Trainingsfähigkeit muss die zuständige medizinische Stelle (Praxis) einbezogen werden. Es gibt keine durchgehende ärztliche Präsenz.

4. Ein kritischer Punkt: Finanzierung und rechtliche Anerkennung

Die Kooperation ist organisatorisch gut vorstellbar. Sie bedeutet aber nicht, dass alle Angebote automatisch über dieselbe Verordnung abgerechnet werden dürfen.

Die DGPR beschreibt Herzgruppen als anerkanntes Angebot des Rehabilitationssports. Für die Durchführung gelten besondere Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen.

Ein wesentlicher Unterschied betrifft das Gerätetraining:

  • Anerkannter Rehabilitationssport in der Herzgruppe: gruppenorientiertes Training nach den geltenden Vorgaben; Ergometertraining ist als Ausnahme vorgesehen.
  • Zusätzliches Gerätetraining im Fitnessstudio: grundsätzlich ein eigenständiges Angebot, dessen Kosten nicht automatisch durch eine Rehasport-Verordnung (Muster 56) gedeckt sind.
  • Medizinische Trainingstherapie oder andere Rehabilitationsleistungen im Fitness-Studio benötigen eine gesonderte Prüfung der jeweiligen rechtlichen, vertraglichen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass Rehabilitationssport den Rehabilitationserfolg festigen und die eigenverantwortliche Bewegung im Alltag unterstützen soll. Die Rolle eines Fitness-Studios wird nicht explizit erwähnt

Deutsche Rentenversicherung

Für eine Kooperation kommen daher beispielsweise ein reguläres Fitnessstudio-Abonnement, ein vergünstigter Kooperationsvertrag oder ein zeitlich begrenztes, separat finanziertes Zusatzprogramm infrage. Die konkrete Lösung muss mit den jeweiligen Leistungsträgern und gegebenenfalls den zuständigen Verbänden abgestimmt werden.

5. Wie könnte ein konkretes Pilotprojekt aussehen?

Ich würde nicht sofort ein bundesweites Modell einführen, sondern zunächst eine regionale Kooperation zwischen einer Herzgruppe, einem Fitnessstudio und einer kardiologischen Praxis erproben.

Schritt 1 – Partner auswählen

Eine bestehende Herzgruppe, ein Studio mit qualifiziertem Personal und eine kardiologische Praxis vereinbaren die Zusammenarbeit. Verantwortlichkeiten, Datenschutz, Versicherung und Notfallmanagement werden schriftlich geregelt.

Schritt 2 – Patienten gezielt auswählen

Zu Beginn werden ausschließlich klinisch stabile, ausreichend abgeklärte Herzpatienten (Männer und Frauen) und mindestens 2 Jahren Mitglied in einer anerkannten Herzgruppe einbezogen. Die individuelle Eignung für das Zusatztraining wird durch den Arzt beurteilt.

Schritt 3 – Zusatztraining anbieten

Beispielsweise absolvieren die Teilnehmer ihre wöchentliche Herzgruppe und ergänzen sie um ein oder zwei individuell geplante Trainingseinheiten im Fitnessstudio. Die Frequenz richtet sich nach Belastbarkeit und Trainingsziel.

Schritt 4 – Nach sechs bis zwölf Monaten auswerten

Erfasst werden Teilnahme, Trainingskontinuität, körperliche Leistungsfähigkeit, Lebensqualität, Sicherheit, Zufriedenheit und finanzielle Tragfähigkeit. Erst danach sollte über eine Ausweitung entschieden werden.

Die genannten Zeiträume sind ein Vorschlag für die Projektplanung, keine bereits wissenschaftlich validierte Vorgabe.

6. Woran erkennt man, ob die Kooperation erfolgreich ist? (Pilotprojekt)

Ein Pilotprojekt sollte nicht nur danach beurteilt werden, wie viele Patienten sich im Fitnessstudio anmelden. Entscheidend ist, ob die Kooperation zu dauerhaft mehr Bewegung und Lebensqualtät führt. Das Projekt sollte die Teilnahme an Herzgruppen miteinbeziehen.

EvaluationsbereichMögliche Kennzahl
TeilnahmeAnteil der Patienten, die regelmäßig trainieren
Langfristige AktivitätAnteil, der nach sechs bzw. zwölf Monaten noch aktiv ist
Körperliche LeistungsfähigkeitStandardisierter Geh- oder Belastungstest, sofern geeignet
PatientennutzenLebensqualität, Selbstvertrauen und Zufriedenheit
SicherheitTrainingsabbrüche, Beschwerden und dokumentierte Zwischenfälle
ZugangsgerechtigkeitTeilnahme nach Alter, Geschlecht, Einkommen und körperlicher Einschränkung
WirtschaftlichkeitKosten je Teilnehmer, Personalaufwand und Auslastung

Für eine wissenschaftliche Bewertung wären zusätzlich eine Ausgangsmessung, einheitliche Erhebungsmethoden und möglichst eine geeignete Vergleichsgruppe (Herzgruppe) sinnvoll. Veränderungen der Leistungsfähigkeit dürfen nicht ohne Weiteres als Folge der Kooperation interpretiert werden.

7. Welche Risiken oder Nachteile müssen Herzgruppen beachten?

Eine Kooperation kann auch Nachteile haben, wenn sie schlecht gestaltet wird.

  • Abwanderung: Patienten könnten vollständig ins Studio wechseln, obwohl sie von der Gemeinschaft und der krankheitsspezifischen Betreuung der Herzgruppe profitieren.
  • Soziale Selektion: Mitgliedsbeiträge und Anfahrtswege können Menschen mit geringem Einkommen oder eingeschränkter Mobilität ausschließen.
  • Qualitätsunterschiede: Ein allgemeiner Fitnesstrainer ist nicht automatisch für die Betreuung von Herzpatienten qualifiziert.
  • Unklare Verantwortung: Bei Beschwerden muss feststehen, wer das Training unterbricht, medizinische Hilfe veranlasst und die weitere Teilnahme klärt.
  • Finanzierungsprobleme: Die zusätzliche Leistung kann Kosten verursachen, die weder durch die Herzgruppenvergütung noch durch die reguläre Krankenversicherung abgedeckt sind.

Diese Risiken sprechen nicht gegen Kooperationen. Sie sprechen für eine verbindliche Vereinbarung, transparente Kosten und eine klare Trennung von Rehabilitationssport und zusätzlichen Studioleistungen.

8. Vorschlag für die Zukunft der Herzgruppen

Modell A: Medizinisch orientierte Herzgruppe

Schwerpunkt auf sicherem Training, Krankheitsbewältigung, Gemeinschaft und Gesundheitsbildung. Dieses Angebot bleibt unverzichtbar für Patienten, die einen geschützten Rahmen benötigen.

Modell B: Fitness-Studio als Kooperationsstudio

Ein Studio bietet ein klar definiertes Zusatzprogramm für geeignete Herzpatienten an, mit qualifiziertem Personal, festgelegten Trainingsabläufen und geregelter medizinischer Rückkopplung.

Modell C: Regionales Herznetzwerk

Herzgruppen, Fitnessstudios, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, gegebenenfalls Krankenkassen und Krankenhäuser entwickeln gemeinsam abgestimmte Präventions- und Bewegungsangebote. Patienten können entsprechend ihrer Bedürfnisse zwischen den Angeboten wechseln oder sie kombinieren.

Dieses Konzept würde die Rolle der Herzgruppen erweitern: Sie wären nicht nur Anbieter einer wöchentlichen Sportstunde, sondern auch wichtige Partner bei der langfristigen Bewegungsförderung von Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Fazit

Kooperation statt Konkurrenz ist ein plausibles Zukunftsmodell – wenn die Herzgruppe ihre medizinisch-rehabilitative und soziale Funktion behält und das Fitnessstudio ergänzende Trainingsmöglichkeiten bereitstellt.

Die gesundheitspolitische Herausforderung liegt darin, diese Zusammenarbeit so zu organisieren, dass sie sicher, bezahlbar und für möglichst viele Patienten zugänglich ist. Die geltenden Regelungen für Rehabilitationssport bieten hierfür einen Rahmen; ein zusätzliches Fitnessangebot müsste jedoch gesondert organisiert und auch finanziert werden.

Als nächster Schritt wäre eine ausformulierte Konzeption „Herzgruppen 2035 – Kooperation mit Fitnessstudios“ mit Zielen, Organisationsmodell, Finanzierung, Qualitätsstandards und konkretem Pilotprojekt geeignet – etwa als Grundlage für eine Präsentation bei einem Fachkongress oder für Gespräche mit einem Landesverband.

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