geändert 22.11.2025
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Änderung gem. außerordentlicher MV v. 2.12.2025:
§ 8.6
(c) die ao. MV kann auch in digitaler Form stattfinden,
(d) die ao. MV kann auch in hybrider Form (Präsenz und digital) stattfinden
“digital” heißt Abwicklung über ZOOM® oder Teams®. ZOOM® wird bevorzugt.