Aufgaben des Herzgruppen-Arztes in der ambulanten Herzgruppe
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Der Herzgruppen-Arzt übernimmt in einer ambulanten Herzgruppe in Deutschland eine wichtige medizinische, präventive und beratende Funktion. Er begleitet Menschen mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung bei ihrer körperlichen Aktivität, unterstützt die sichere Durchführung des Trainings und trägt dazu bei, die Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Lebensqualität der Teilnehmenden zu verbessern.
Dabei ist eine wesentliche Besonderheit zu beachten: Der Herzgruppen-Arzt ist nicht lediglich für medizinische Notfälle zuständig. Er ist auch Ansprechpartner für die Sekundärprävention, die individuelle Belastbarkeit und die langfristige Stabilisierung des Gesundheitsverhaltens.
Die ärztliche Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den qualifizierten Übungsleitern, dem Verein und den Teilnehmenden.
1. Die zentralen Aufgaben im Überblick
1. Medizinische Überwachung und Sicherheit
- Einschätzung des aktuellen Gesundheitszustands und der Belastbarkeit.
- Beachtung von Symptomen wie Brustschmerzen, Atemnot, Schwindel oder Herzrhythmusstörungen.
- Einschätzung, ob die Teilnahme am Training unter den gegebenen Bedingungen vertretbar ist.
- Mitwirkung an Notfallplanung und Notfallmanagement.
2. Beurteilung der körperlichen Belastbarkeit
- Berücksichtigung der Grunderkrankung, des klinischen Verlaufs und der funktionellen Leistungsfähigkeit.
- Beachtung von Begleiterkrankungen und möglichen Belastungsgrenzen.
- Anpassung der ärztlichen Empfehlungen bei Veränderungen des Gesundheitszustands.
- Abstimmung mit dem Übungsleiter über die angemessene Trainingsintensität.
3. Gesundheitsbildung und Beratung
- Information über die Herzerkrankung und deren Verlauf.
- Beratung zu Bewegung, Blutdruck, Blutfetten, Diabetes, Rauchen und Ernährung.
- Förderung der Medikamentenadhärenz und des eigenverantwortlichen Umgangs mit der Erkrankung.
- Unterstützung bei der Erkennung von Warnsymptomen.
4. Zusammenarbeit mit dem Rehabilitationsteam
- Austausch mit Übungsleitern über Belastbarkeit und Auffälligkeiten.
- Unterstützung einer individuell angemessenen Trainingsgestaltung.
- Abstimmung mit Hausärzten, Kardiologen und weiteren Behandelnden, soweit erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig.
- Förderung von Selbstvertrauen und sozialer Teilhabe.
2. Ärztliche Aufgaben vor, während und nach der Übungseinheit
| Zeitpunkt | Aufgaben des Herzgruppen-Arztes |
|---|---|
| Vor dem Training | Aktuelles Befinden erfragen, neue Beschwerden erkennen, Veränderungen der Belastbarkeit berücksichtigen und gegebenenfalls Trainingsintensität anpassen. |
| Während des Trainings | Teilnehmende medizinisch überwachen, bei Auffälligkeiten reagieren, die Übungsleitung beraten und bei Bedarf eine Trainingsunterbrechung veranlassen. |
| Nach dem Training | Medizinische Fragen klären, Auffälligkeiten dokumentieren und erforderliche weitere Abklärungen oder Anpassungen empfehlen. |
Die ärztliche Betreuung richtet sich nach der geltenden Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining sowie den einschlägigen Vereinbarungen für Herzgruppen.
3. Eine wichtige Frage: Muss der Arzt bei jeder Trainingseinheit anwesend sein?
Seit der Neufassung der Rahmenvereinbarung, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine flexiblere ärztliche Betreuung möglich.
Herzgruppe mit ständiger ärztlicher Anwesenheit
Der Arzt ist während der gesamten Übungseinheit persönlich anwesend und übernimmt die unmittelbare medizinische Überwachung.
Herzgruppe mit flexibler ärztlicher Betreuung
Bei Erfüllung der Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung kann eine Herzgruppe auch ohne ständige persönliche Anwesenheit des Arztes durchgeführt werden. Der Herzgruppen-Arzt muss die Gruppe dann grundsätzlich mindestens alle sechs Wochen persönlich besuchen. Weitere ärztliche Aufgaben bleiben bestehen.
Wichtig: Für Herzinsuffizienzgruppen gelten besondere Anforderungen; die genannte Flexibilisierung ist auf diese Gruppen nicht übertragbar. Die konkrete Umsetzung muss sich nach der aktuellen Rahmenvereinbarung und den maßgeblichen regionalen beziehungsweise vertraglichen Vorgaben richten.
4. Notfallkompetenz und medizinische Verantwortung
Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist die Vorbereitung auf akute medizinische Situationen.
Der Herzgruppen-Arzt sollte insbesondere sicherstellen, dass
- ein geeigneter Notfallplan vorhanden und den Beteiligten bekannt ist,
- bei Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom, eine relevante Rhythmusstörung oder eine Kreislaufinstabilität unverzüglich angemessen reagiert wird,
- die erforderliche Notfallausrüstung und die Abläufe für die Alarmierung des Rettungsdienstes geklärt sind,
- die Übungsleitung ihre Rolle im Notfall kennt.
Die konkrete ärztliche Verantwortung hängt von der jeweiligen Betreuungssituation, den vertraglichen Regelungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
5. Prävention und Gesundheitsbildung: eine oft unterschätzte Aufgabe
Aus meiner Sicht sollte der Herzgruppen-Arzt nicht auf die reine Überwachung des Trainings reduziert werden. Die Herzgruppe ist auch ein Ort, an dem Menschen lernen, mit ihrer Erkrankung langfristig sicher und selbstständig umzugehen.
Besonders wichtig sind:
- Sekundärprävention: Erkennen und Beeinflussen kardiovaskulärer Risikofaktoren.
- Medikamentenadhärenz: Verständnis für die langfristige Behandlung und deren Bedeutung.
- Bewegungskompetenz: Vermittlung eines sicheren Umgangs mit körperlicher Belastung.
- Psychosoziale Unterstützung: Umgang mit Ängsten, Unsicherheit und eingeschränktem Selbstvertrauen nach einem Herzereignis.
- Langfristige Lebensstiländerung: Förderung regelmäßiger Bewegung und weiterer gesundheitsfördernder Verhaltensweisen.
Diese Aufgaben stehen im Einklang mit dem umfassenden Präventions- und Rehabilitationsauftrag der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR).
6. Abgrenzung: Arzt und Übungsleiter
| Herzgruppen-Arzt | Qualifizierter Übungsleiter |
|---|---|
| Beurteilt die medizinische Belastbarkeit. | Plant und leitet die Übungseinheit im Rahmen seiner Qualifikation. |
| Berät bei medizinischen Auffälligkeiten. | Beobachtet die Teilnehmenden während der Übungen und meldet Auffälligkeiten. |
| Gibt medizinische Empfehlungen zur Belastungssteuerung. | Setzt die vereinbarten Trainingsvorgaben praktisch um. |
| Übernimmt die ihm obliegenden ärztlichen Aufgaben im Notfall. | Unterstützt die Notfallabläufe entsprechend seiner Ausbildung und Zuständigkeit. |
| Berät zu Erkrankung, Risikofaktoren und Gesundheitsverhalten. | Fördert Bewegungskompetenz, Motivation und die regelmäßige Teilnahme. |
Die Aufgaben ergänzen sich. Die medizinische Beurteilung ist nicht mit der sportpraktischen Leitung gleichzusetzen.
Fazit
Die Aufgaben des Herzgruppen-Arztes lassen sich in fünf Kernbereiche zusammenfassen:
- Medizinische Überwachung und Sicherheit
- Beurteilung und Steuerung der individuellen Belastbarkeit
- Zusammenarbeit mit der Übungsleitung
- Beratung und Gesundheitsbildung
- Notfallvorsorge und angemessene Reaktion auf gesundheitliche Veränderungen
Der übergeordnete Auftrag besteht darin, einen sicheren und medizinisch angemessenen Rehabilitationssport zu ermöglichen und zugleich die Eigenverantwortung der Teilnehmenden zu stärken.
Als weiterführende Grundlage wird empfohlen, sich die Informationen des Deutschen Behindertensportverbands zu den Aufgaben von Herzsportgruppenärzten sowie die Informationen der DGPR zu Herzgruppen anzusehen.