Die Aufgaben des Herzgruppenarztes sind (Auszug der Berliner Landesorganisation):
- sich über die aktuellen Untersuchungsbefunde der Teilnehmenden zu informieren
- auf der Grundlage aktueller Untersuchungsbefunde die auf die Einschränkungen sowie auf den Allgemeinzustand
des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen abgestimmten Übungen festzulegen - zu Beginn jeder Übungsveranstaltung die Belastbarkeit durch Befragung festzustellen
- das Training in Absprache mit der Übungsleitung zu gestalten
- während der Übungen die Teilnehmenden zu überwachen
- den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen zu beraten
- den medizinischen und psychosozialen Betreuungs- und Beratungsbedarf einschließlich der Vermittlung
von regelmäßigen gesundheitsrelevanten Informationen z. B. zur Medikation sowie zum Risikofaktorenmanagement - und zu Gesundheitsbildungsmaßnahmen in einem geeigneten Rahmen sicherzustellen
- die bedarfsabhängige Kontaktaufnahme mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten zum verbesserten Informationsaustausch zu gewährleisten.
- Die abgestimmten Belastungsvorgaben einschließlich der Befunde sowie besondere Hinweise wie Einschränkungen usw. sind schriftlich zu dokumentieren.